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Frauenförderplan

Durch das "Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen -auch Landesgleichstellungsgesetz genannt- (gültig seit dem 20.11.1999) sind alle Kommunen und Kreise in NRW dazu verpflichtet, für ihren eigenen Zuständigkeitsbereich einen Frauenförderplan aufzustellen. Auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme über die Beschäftigung von Frauen und Männern muss der Frauenförderplan Maßnahmen festlegen, die dazu geeignet sind, die Chancengleichheit der Geschlechter zu realisieren. Durch eine aktive Frauenförderung im eigenen Verantwortungsbereich will der öffentliche Dienst somit auch Vorbildfunktion übernehmen.

Der Frauenförderplan für die Stadt Halle (Westf.) wurde von einer verwaltungsinternen Projektgruppe erarbeitet und am 24. April 2001 vom Rat der Stadt Halle (Westf.) einstimmig verabschiedet. Er gilt für die Stadtverwaltung Halle (Westf.) und wird z. Zt. bilanziert und fortgeschrieben.


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