| Sonntag, 05.09.2010 |
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Landtagswahl |
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09. Mai 2010
Landtagswahl NRW
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Allgemeine Informationen |
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Wer bestimmt im Rundbau des Landtages die Politik für Nordrhein-Westfalen? Wer stellt den Ministerpräsidenten? Wer hat die Mehrheiten, um Gesetze zu beschließen, die Auswirkungen haben auf das Leben der Menschen an Rhein und Ruhr? Die Wählerinnen und Wähler in Nordrhein-Westfalen geben am 9. Mai 2010 mit ihren beiden Stimmen auf dem Wahlzettel die Antworten auf diese Fragen. Die neuen Abgeordneten des Landtages werden in 128 Wahlkreisen und aus den Landeslisten der Parteien gewählt. Jede/Jeder Wählerin/Wähler hat zwei Stimmen. Mit der Einführung des Zweistimmensystems (wie bei der Bundestagswahl) wird mit der Erststimme die/der Wahlkreisbewerberin/Wahlkreisbewerber und mit der Zweitstimme die Landesliste einer Partei gewählt.
Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Halle (Westf.) wählen im Wahlkreis 94 (Gütersloh I - Bielefeld III). Das Wahlkreisgebiet setzt sich aus den Städten Borgholzhausen, Halle (Westf.), Versmold, Werther (Westf.) und der Gemeinde Steinhagen sowie den Bielefelder Stadtbezirken Dornberg und Jöllenbeck zusammen. Sie sind aufgerufen, an der Landtagswahl teilzunehmen und von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.
Wahlberechtigt für die o.g. Wahl ist,
* 1. wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist
* 2. das 18. Lebensjahr vollendet hat, also spätestens am 9. Mai 1992 geboren ist, und
* 3. mindestens seit dem 16. Tag, also seit dem 23. April 2010, im Wahlgebiet seinen Hauptwohnsitz hat.
Die Wahlbenachrichtigungskarten wurden allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern bis spätestens 18. April 2010 zugestellt. Bitte melden Sie sich telefonisch (Tel. 05201/183114) bei der Stadt Halle (Westf.), wenn Ihnen keine Wahlbenachrichtigungskarte zugestellt worden ist.
Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
Alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Bürgerinnen und Bürger können ab dem 14. April 2010 und bis spätestens 7. Mai 2010 (18.00 Uhr) Briefwahlunterlagen beantragen.
Mit dem unten stehenden Link gelangen Sie zum Online-Formular zur Beantragung der Briefwahlunterlagen.
Hier geht's zum Briefwahlantrag!
Wahlbekanntmachung
Muster-Stimmzettel
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Das Innenministerium des Landes NRW informiert: |
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Für den rechtzeitigen Eingang ihrer Wahlbriefe bei der Gemeinde sind die Briefwählerinnen und -wähler selbst verantwortlich. Wahlbriefe, die verspätet eingehen, werden bei der Auszählung nicht berücksichtigt“, appelliert Landeswahlleiterin Helga Block an die Briefwählerinnen und -wähler.
Damit die Stimmen gültig sind, sollten die Hinweise auf dem Merkblatt, das den Wahlunterlagen beigefügt ist, beachtet werden. Nur der Stimmzettel gehört in den blauen Umschlag. Dieser ist zuzukleben und anschließend zusammen mit dem eigenhändig unterschriebenen Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag zu stecken. Die Briefwahlunterlagen können kostenfrei innerhalb des Bundesgebietes mit der Deutschen Post zurückgesandt werden. Spätestens am kommenden Donnerstag sollten sie zur Post gebracht werden. „Innerhalb Deutschlands wird der Wahlbrief dem Wahlamt dann noch rechtzeitig zugestellt“, erläutert Helga Block. Wer den rechtzeitigen Gang zum Briefkasten verpasst, kann seinen Wahlbrief noch bis 18.00 Uhr am Wahlsonntag (9. Mai) direkt beim Wahlamt am Wohnort abgeben.
„Kurzentschlossene können noch bis Freitag, den 7. Mai 2010, 18.00 Uhr, Briefwahlunterlagen beim Wahlamt beantragen. Dann sollte der Antrag jedoch persönlich im Wahlamt gestellt werden“, empfiehlt die Landeswahlleiterin. Die Unterlagen werden den Antragstellerinnen und Antragstellern im Wahlamt unmittelbar ausgehändigt. Sie können dort sofort an Ort und Stelle wählen. Die Briefwahlunterlagen können auch von einer anderen Person abgeholt werden, wenn diese hierzu bevollmächtigt ist. Bevollmächtigte dürfen nur für höchstens vier Wahlberechtigte die Wahlunterlagen abholen.
Ausnahmsweise können die für die Teilnahme an der Wahl erforderlichen Wahlscheine und die Briefwahlunterlagen noch am Wahlsonntag bis 15.00 Uhr beantragt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass jemand wegen einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung den Wahlraum am Wahltag nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen aufsuchen kann. Gleiches gilt, wenn der oder die Wahlberechtigte unverschuldet nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurde.
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Wahllokale |
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Zur Landtagswahl ist die Stadt Halle in 11 Wahlbezirke eingeteilt worden. Folgende Wahllokale, die behindertengerecht zugänglich sind, werden eingerichtet:

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| Wahlbezirk |
Name |
Anschrift |
| 001 |
Lindenschule |
Bismarckstraße 8 |
| 002 |
Berufskolleg |
Kättkenstraße 14 |
| 003 |
Grundschule Gartnisch |
Bredenstraße 1 |
| 004 |
Grundschule Künsebeck |
Teutoburger Straße 14 |
| 005 |
Grundschule Künsebeck |
Teutoburger Straße 14 |
| 006 |
Kreisgymnasium |
Neustädter Straße 2 |
| 007 |
Kreisgymnasium |
Neustädter Straße 2 |
| 008 |
Lindenschule |
Bismarckstraße 8 |
| 009 |
Hesselner Treff |
Stockkämper Weg 6 |
| 010 |
Grundschule Hörste |
Ruthebachstraße 8 |
| 011 |
Gemeindehaus Bokel |
Ernteweg 5 |
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Bürgerservice |
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Stadtverwaltung
Ravensberger Straße 1
33790 Halle (Westf.)
Telefon-Nummer Zentrale
05201 | 183-0
Telefax - Zentrale
05201 | 183-110
Telefon-Nummer Bürgerbüro
05201 | 183-152
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Bürgerportal Ratsinformationssystem |
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Im Rats- und Bürgerinformationssystem finden Sie den Sitzungsplan des Rates und seiner Ausschüsse mit den Tagesordnungen,Vorlagen und Niederschriften (öffentlicher Teil) zu allen Sitzungen. hier geht es weiter |  |
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