Ziele und Aufgaben
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." (Grundgesetz Art. 3, Abs. 2)
Die Herstellung von Gleichberechtigung und Chancengleichheit der Geschlechter gehört zwar zu den Grundrechten, ist aber in der Realität noch längst nicht eingelöst. Zum Beispiel haben Frauen noch immer
schlechtere Berufschancen
die Doppelbelastung Familie und Beruf zu bewältigen
größere Hürden zu überwinden, um in Führungs- oder Entscheidungspositionen zu gelangen
im Alter, nach Trennung und Scheidung oder bei Arbeitslosigkeit eine schlechtere finanzielle und soziale Lage
das spezifische Risiko der sexuellen Gewalt zu tragen (Missbrauch, Vergewaltigung, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz)
zu wenig Repräsentanz in den politischen Entscheidungsgremien.
Als Maßnahme zum Abbau dieses Ungleichgewichts wurden in vielen Städten und Gemeinden der Bundesrepublik Deutschland Gleichstellungsstellen eingerichtet. Im Bundesland NRW ist seit 1994 jede Kommune mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern dazu verpflichtet, eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Diese haben folgenden gesetzlichen Auftrag wahrzunehmen:
"Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde mit, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben." (§ 5 Abs. 3 Gemeindeordnung NW)
Die Gleichstellungsstelle der Stadt Halle (Westf.) besteht seit dem 1.Juli 1986. Sie ist eine Dienststelle der Stadtverwaltung und wurde durch Beschluss des Rates der Stadt Halle (Westf.) eingerichtet, der ihr folgende Aufgaben übertragen hat:
Hilfestellung für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger durch Einrichtung von Sprechstunden, Beratung der Betroffenen über die zuständigen Einrichtungen, an die sie sich wenden können
Zusammenarbeit mit kirchlichen und staatlichen Stellen (Sozialamt, Erziehungsberatung, Eheberatung usw.)
Kontaktpflege zu Verbänden, Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräten, Unternehmen und der Arbeitsverwaltung
Durchführung von Informationsveranstaltungen bei sich wiederholenden Problemen
Kritische Stellungnahme zu Ausschuss- und Ratsvorlagen, die Gleichstellungsgesichtspunkte betreffen; ggf. Einbringung von Änderungsvorschlägen